Dienstbarkeiten

Bei den Dienstbarkeiten handelt es sich um ein dringliches Recht. Dabei hat eine Person nur begrenzte Rechte an einer Sache. Nebst den Dienstbarkeiten gibt es auch die Grundlasten und Grundpfandrechte. Im Folgenden wird vor allem die verschiedenen Arten der Dienstbarkeiten beschrieben.

Dienstbarkeiten
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Was ist eine Dienstbarkeit?

Grundstücke sind von grundsätzlich immer mit Dienstbarkeiten belastet. Die Dienstbarkeit kann gegenüber einem anderen Grundstück oder einer Person auftreten. Es bedeutet, dass der Eigentümer eines Grundstückes Eingriffe zu dulden hat. Es besagt, dass man über bestimmte Teile des Eigentums nicht uneingeschränkt verfügen darf.

Was sind Grunddienstbarkeiten?

Bei Grunddienstbarkeiten werden die Verhältnisse zwischen zwei verschiedenen Grundstücken definiert. Dabei wird eines der beiden Grundstücke mit einer Dienstbarkeit belastet, währenddem das andere Grundstück in einer Form berechtigt wird.

Was sind Personaldienstbarkeiten?

Personaldienstbarkeiten regeln Rechte zwischen einem Grundstück und einer natürlichen oder juristischen Person. Dabei ist es unerheblich, wer der Eigentümer des entsprechenden Grundstückes ist. Hierbei wird der natürlichen oder juristischen Person Recht verliehen, über Teile des Grundstückes zu verfügen, zum Beispiel einem der Dienstbarkeit untergeordnetem Wohnrecht.

Damit eine Dienstbarkeit Rechtsgültigkeit erhält, bedarf es eines schriftlichen Vertrages. Des weiteren müssen Dienstbarkeiten im Grundbuch auf dem Grundbuchamt öffentlich beurkundet und eingetragen werden.

Einzutragende Personaldienstbarkeiten:

  • Dauerndes und selbständiges Baurecht
  • Wohnrecht
  • Nutzniessung
  • Gesetzliche Eigentumsbeschränkungen (Pflandabstände etc.)