Grundpfandrechte

Ein Grundpfandrecht ist für den Gläubiger eine Sicherheit, von welchem dieser im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Grundeigentümers (Schuldner) gebrauch machen kann. Bei einem Grundpfandrecht wird das Grundstück mit allen Bestandteilen und Zugehör belastet. Dabei kann eine grundpfandgesicherte Forderung nicht verjähren.

Grundpfandrechte
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Was beinhaltet die Sicherheit, das Grundpfandrecht

Die im Grundpfandrecht innewohnenden Sicherheiten für den Gläubiger sollen der Deckung der Kapitalforderung, dem Bezahlen von verfallenen Jahreszinsen, laufenden Zinsen und Kosten für eine allfällige Betreibung inklusive Verzugszins dienen.

Pfandrechtsarten

Es gibt hauptsächlich zwei verschiedene Arten der Pfandrechte

  1. Mit der Grundpfandverschreibung wird eine mögliche Forderung pfandrechtlich gesichert. Die Forderung kann dabei gegenwärtig vorhanden sein oder in der Zukunft liegen. Es handelt sich bei der Grundpfandverschreibung um ein reines Beweismittel, welches nicht als Wertpapier taxiert werden kann. Es ist innert gesetzlicher Kündigungsfrist von sechs Wochen kündbar.
  2. Mit dem Schuldbrief werden Forderungen begründet, welche persönlich sind und grundpfandrechtlich sichergestellt sind. Es handelt sich beim Pfandtitel (Schuldbrief) um ein Wertpapier, wobei die gesetzliche Kündigungsfrist bei 6 Monaten festgesetzt ist und auf den Namen des Gläubigers oder eines beliebigen Inhabers errichtet wird.