Maklervertrag

Damit Sie Ihre Immobilie möglichst gewinnbringend verkaufen können, sollte ein Immobilienmakler zu Rate gezogen werden. Dieser hilft Ihnen, die Immobilie nicht nur gewinnbringend, sondern auch möglichst effizient zu verkaufen. Geregelt wird das Verhältnis zwischen Immoblienmakler und Verkäufer mit einem Maklervertrag. Mit diesem Vertrag werden die Konditionen und Leistungen in gegenseitigem Interesse vereinbart und festgelegt.

Maklervertrag
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Der Maklervertrag einfach erklärt

Der Maklervertrag wird zwischen zwei Parteien ausgehandelt und ist ein privatrechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind der Verkäufer der Immobilie und der Makler.

Gültigkeit und zustande kommen von einem Maklervertrag

Ein Maklervertrag kann sowohl in schriftlicher Form als auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. Der Vertrag unterliegt keiner Formpflicht, muss jedoch innerhalb der öffentlich rechtlichen Rahmenbedingungen agieren. Vertraglich geregelte Inhalte sind vor allem die Definition der Aufwandsentschädigung und der Maklerprovision. 

Vertragsinhalte beim Maklervertrag

Formelle Elemente für einen ausgereiften Maklervertrag sind die Nennung der Vertragsparteien und die Bezeichnung des Verkaufsobjektes.
Kern des Maklervertrags ist jedoch die Definition des Verkaufspreises der Immobilie respektive Mindestverkaufspreis. Anschliessend folgt die Beschreibung der Pflichten und Leistungen. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel die Erstellung der Verkaufsdokumentationen, die Bewerbung der Immobilie, das führen der Verkaufsverhandlungen und das ausarbeiten des Kaufvertrags.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an unsere Immobilien-Profis. Wir stehen mit Rat und Tat an Ihrer Seite.