Mietverhältnis

Mietverhältnisse regeln die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Dabei überträgt der Vermieter das Recht, in einem Mietobjekt gegen Zahlung des Mietzinses wohnen zu dürfen.

Mietverhältnis
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Der Mietvertrag und der Untermietvertrag

Der Mietvertrag und der Untermietvertrag unterscheiden sich nur leicht im Inhalt. Grundsätzlich sind die darin beschriebenen Bestandteile des Mietverhältnis zueinander ähnlich.

Was beim Mietvertrag definiert wird

  • Mietparteien
  • Mietsache
  • Mietdauer
  • Mietzins
  • Mietzinsdepot
  • Regelung einer möglichen Untervermietung

Mietzins

Beim Mietzins handelt es sich um den Betrage, welcher vom Mieter an den Vermieter bezahlt wird. Nebst dem Mietzins ist es üblich, dass Nebenkosten bezahlt werden. Wenn Nebenkosten nicht näher definiert wurden, dann sind diese im Mietzins mit einbezogen und können nicht zusätzlich verlangt werden.

Mietvertrag kündigen

Beim Kündigen des Mietvertrags muss zwingend die Frist beachtet werden. Einzige Ausnahme für eine frühere Kündigung entsteht durch die ausdrückliche Einwilligung des Vermieters. Man spricht hierbei auch von einer ausserterminlichen oder vorzeitigen Kündigung.

Mängel

Falls bei der Übernahme des Mietobjekts Mängel festgestellt werden, können diese innerhalb von 10 bis 30 Tagen dem Vermieter mitgeteilt werden. Hierbei ist eine schriftliche Mitteilung zu empfehlen. Falls die festgestellten Mängel nicht vom Mieter entstanden sind, ist der Vermieter verpflichtet, innerhalb der rechtlich gesetzten Frist die Mängel zu beheben. Sollten die Mängel innerhalb Frist nicht behoben werden, kann der Mieter den Mietzins hinterlegen und sich an eine Schlichtungsbehörde wenden.