Handänderung und Steuer

Die Handänderungssteuer ist eine kantonal geregelte Abgabe, welche bei einem Eigentümerwechsel erhoben wird.

Handänderung und Steuer
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Was ist die Handänderungssteuer

Meistens wird die Gebühr dem Erwerber auferlegt oder kann freiwillig zwischen den Kaufs- und Verkaufspartei aufgeteilt werden. Die Höhe kann derweil in verschiedenen Kantonen auch den Gemeinden überlassen werden. In Kantonen wie Zürich wird, in Folge einer Abstimmung von der Erhebung einer Handänderungssteuer beim Eigentumsübertrag abgesehen. Der Begriff Handänderungssteuer wird öfters in einer anderen Form verwendet. So ist der Begriff Handänderungssteuer in verschiedensten Kantonen auch unter dem Terminus Grundbuchgebühr in Verwendung. 

Tarife

Wie erwähnt, ist den Kantonen und zum Teil auch den Gemeinden die Verantwortung über die Handänderungssteuer auferlegt. So werden auch die Kosten der Handänderungssteuer bzw. Grundbuchgebühr von den Kantonen oder den Gemeinden definiert. Die Festsetzung der Tarife ist also dem Kanton und den Gemeinden überlassen. Die Höhe variiert dabei von gegenwärtig üblichen 0,1 bis 0,3 Prozent bis zu aussergewöhnlich hohen 3,3 Prozent.