Vorfälligkeitsentschädigung

Immer mehr Kreditnehmer denken über einen vorzeitigen Ausstieg aus der Festhypothek nach. Der Grund? Das aktuelle Zinsumfeld.

Vorfälligkeitsentschädigung
graphical divider

Warum nicht alle Kreditnehmer von der Niedrigzinsphase profitieren können

Zu beachten ist, dass jeder Kreditvertrag (ganz egal ob Fest- oder Libor-Hypothek) einen festen Vertrag darstellt, der nur dann von Seiten des Kreditnehmers vorzeitig beendet werden kann, wenn er die andere Partei - also die Bank - finanziell entschädigt. Derartige Ausstiegskosten können jedoch den Nutzen übersteigen. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung darf keinesfalls unterschätzt werden!

Die Vorfälligkeitsentschädigung

Möchte der Kreditnehmer die teure Festhypothek, die vor Jahren abgeschlossen wurde und noch einige Jahre laufen wird, vorzeitig kündigen, so muss er die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Doch warum sollte eine vorzeitige Vertragsauflösung durchgeführt werden? Der Kreditnehmer könnte, etwa aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen, sehr wohl profitieren. Problematisch ist jedoch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Diese richtet sich nach Dauer der Restlaufzeit und der Höhe des Zinssatzes - mitunter liegt die Entschädigungshöhe bei 30.000 oder gar 50.000 Franken. Zu beachten ist die Differenz zwischen den Zinssätzen - wie hoch ist der aktuelle Zinssatz und wie hoch wird der neue Zinssatz sein? Wird das Einsparungspotential berechnet, so muss in weiterer Folge die Vorfälligkeitsentschädigung abgezogen werden. Die definitive Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hat aber auch etwas mit dem Verhandlungsgeschick des Kreditnehmers zu tun. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass der Kreditnehmer im Vorfeld Kontakt mit dem Kundenberater aufnimmt; mitunter besteht die Möglichkeit, dass die Bank auf den Kunden zugeht und eine geringere Summe verrechnet.

Was sollte der Kreditnehmer beachten?

Hat die Hypothek eine längere Laufzeit als 12 Monate, so muss der Kreditnehmer im Vorfeld Überlegungen anstellen und Informationen einholen, ob ein günstigerer Hypotheken-Zinssatz tatsächlich lohnenswert ist. In vielen Kantonen kann man die Vorfälligkeitsentschädigung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch die Zinseinsparungen müssen berücksichtigt werden - hier ist es ratsam, wenn das tatsächliche Jahresersparnis ausgerechnet und in weiterer Folge auf die Kreditrestlaufzeit berechnet wird. Nur dann, wenn der Kreditnehmer sicher ist, trotz der Vorfälligkeitsentschädigung zu profitieren, sollte er den alten Vertrag kündigen und eine neue Finanzierung abschliessen.